„DIESELGATE: Der VW Abgasskandal kann Ansprüche von Käufern, Anlegern und

Händlern auslösen.

Worauf müssen Sie achten ?

Welche Ansprüche haben Sie ?

Wie erhalten Sie Schadensersatz ?

Stand 06.06.2016 (RA Porkert) Zwischenzeitlich kursieren in den Medien unter Berufung auf eigens in Auftrag gegebene Feldtests Schweizer Prüfingenieure sowie Interviews von Lehrbeauftragten der Aschaffenburger Hochschule Bericht dahingehend, dass eine Vielzahl von Herstellern die Ausnahmevorschrift in einer europarechtlichen Vorschriften zur Regel machen (so zum Regel-Ausnahme Verhältnis der Frankfurter Juraprofessor Hermes). So gibt es europarechtlich die Möglichkeit die Abgasgrenzwerte ausnahmsweise dann zu überschreiten, wenn dies zum Schutz des Motors notwendig ist. Offenbar versuchen die Hersteller absurderweise diese Ausnahme zur Regel zu erheben und möchten so das zigfache des Regelwertes beschönigen. Aus unserer Sicht ist dies rechtsmißbräuchlich und stellt einen Umgehungsversuch dar. Laut einer Meldung des Spiegels vom 11.02.2016 (abrufbar unter http://www.spiegel.de/auto/aktuell/volkswagen-protokoll- des-vw-rueckrufs-teil-7-a-1076355.html ) will VW seine Rückrufaktion zunächst mit eher seltener verkauften Fahrzeugen starten. Dabei ist der vorgenannte Artikel nebst entsprechender - angeblicher - Userkommentare schon deswegen lesenswert, da man beinahe den Eindruck gewinnen kann, als ob VW über behauptete User Antworten bereitstellte, um die eigenen Verfehlungen herunterzuspielen. Aber dies wird wohl bloße Spekulation bleiben müsse. Dass jedoch die Führungsriege bei VW den Abgasskandal noch nicht ernst genug nehmen ist jedoch daran zu erkennen, dass diese noch im April 2016 ernsthaft über das ob und wie einer Verteilung von vorgesehenen Boni in Höhe von 70 Millionen streiten. Wichtiger wäre wohl das Geld für die Nach- und Umrüstungen bereit zu stellen. Wie gehabt sollen dabei grundsätzlich zwei Lösungen zum Einsatz kommen: Entweder wird die manipulierte Software lediglich durch eine neue Software aktualisiert und/oder es wird zusätzlich ein sogenannter Strömungstransformator eingebaut. Ob hierbei wirklich das Problem behoben wird oder VW die Fahrzeuge lediglich "verschlimmbessert" werden ist dabei durchaus fraglich. Zu Recht haben nämlich zuvor Experten den Erfolg dieser Lösungen bezweifelt und nicht nur einen Mehrverbrauch / Leistungsverlust befürchtet, sondern auch offen die Frage gestellt, warum insbesondere der Strömungstransformator nicht von Anfang an in den entsprechenden Modellen verbaut wurde, wenn dieser angeblich nur ein paar Euro kosten soll ? Auch verwundert das jetzige Vorgehen, da entsprechend dem Beitrag des Fernsehsenders RTL in der Sendung "RTL Aktuell" vom 05.02.2015 im Zusammenhang mit der Aufklärung der Abgasmanipulation durch Volkswagen noch derart viele Fragen offen gewesen sein sollen, dass die ursprünglich für März/April 2016 geplante Aktionärsversmmlung verschoben werden musste. Das Ganze Ausmaß war daher wohl wenige Tage zuvor noch nicht einmal absehbar. Wir von der Kanzlei PORKERT Rechtsanwälte unterstützen deswegen Sie als Geschädigte des VW Abgasskandals (sog. ”Dieselgate”) bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Hierzu zählen Kfz-Käufer der Marken VW, Audi, Skoda und Seat sowie Aktionäre, Anleger und aller Voraussicht nach in naher Zukunft auch Arbeitnehmer, deren Stellen im Rahmen von Kosteneinsparungen abgebaut werden. Ebenso Händler, die z.B. im Rahmen rückabgewickelter Kaufverträge Regreß an Volkswagen nehmen. Schadensersatzansprüche für Fahrzeugkäufer. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Bereits aus der Mitteilung vom 23.11.2015 der Redaktion beck-aktuell des juristischen Fachverlages C.H.BECK für Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, ergab sich, dass auch die Staatsanwaltschaft in Deutschland wegen Betrugsverdachts ermittelt. Auf den Internetseiten der Hersteller VW-Fahrgestellnummer-prüfen, Audi-Fahrgestellnummer-prüfen , Skoda- Fahrgestellnummer-prüfen und Seat-Fahrgestellnummer-prüfen können Sie direkt erfahren, ob Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist. Sollte dies der Fall sein, weicht die tatsächliche Beschaffenheit Ihres Fahrzeugs von den öffentlichen Angaben des Herstellers oder Verkäufers ab, so dass voraussichtlich ein sogenannter Sachmangel im Sinne von § 434 BGB vorliegt. Hierdurch werden die Mängelrechte des Käufers wie das Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und auch Schadensersatz ausgelöst. § 434 BGB lautet: “§ 434 Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.” Das bedeutet Ihnen ist bereits ein ersatzfähiger Schaden entstanden. Mögliche Positionen sind etwa ein überhöhter Einkaufspreis, ein erhöhter Spritverbrauch, ein niedrigerer Zeitwert oder auch ein geringerer Wiederkaufswert. Ein Bericht des Magazins Focus vom 16.10.2015 verweist auf eine Untersuchung des US-Verbrauchermagazins "Consumer Reports", bei der die manipulierte Software in einem VW-Jetta deaktiviert wurde. Die Untersuchung ergab, dass der Wagen durch die Deaktivierung 0,4 Liter mehr pro 100km verbrauchte und um 0,6 Sekunden langsamer auf knapp 100 Stundenkilometer beschleunigte. Daneben wird Ihnen auch ein zukünftiger Schaden entstehen, da es z.B. nicht unwahrscheinlich ist, dass das Finanzamt aufgrund anderer steuerlicher Eingruppierung Ihres Fahrzeuges hinsichtlich der Schadstoffklasse auch an Sie Nachforderungen stellen wird. Hiergegen können wir ebenfalls für Sie eine Klage auf Feststellung bzw. Leistung einreichen und so davor bewahren, dass Sie die Nachzahlungen selbst tragen müssen. Selbstverständlich versuchen wir davor aber die Angelegenheit mit VW aussergerichtlich zu klären. Auch bei der aktuell von VW und den anderen Herstellern in Aussicht gestellten Nachbesserung gilt es, die Rechte des Käufers zu beachten und schnell zu handeln, da nach 2 bzw. 3 Jahren ab Kauf bereits die Verjährung drohen kann. Das bedeutet, dass alle Rechte der Kunden dann abgeschnitten sind. In Einzelfällen kann dieser Zeitraum aber auch bis zu 10 Jahre betragen. Grundsätzlich beschränkt sich dabei der Nacherfüllungsanspruch auf die Herstellung eines mangelfreien Zustands. Bei Verschulden, und hiervon ist in Fällen einer fehlerhaften, werbenden Beschreibung auszugehen, besteht auch ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, und wenn ein solches nicht zur Verfügung gestellt wird, auf den sog. Nutzungsausfallschaden. Das heißt, der Schaden, der aufgrund der unterbleibenden Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs während der Nachbesserung entsteht. Dies sind je nach Eingruppierung des betroffenen Fahrzeugs zwischen 29 und 119 pro Tag. Sollte allerdings durch die anstehende Nachbesserung die Motorleistung, die Beschleunigung, die Höchstgeschwindigkeit sinken oder der Kraftstoffverbrauch steigen, so ist auch eine direkte Rückabwicklung denkbar. Hierbei kommt es auch maßgeblich auf die damalige Kaufmotivation an. War z.B. der angegebene geringe Emissionswert ausschlaggebend, so wäre das Fahrzeug in Kenntnis tatsächlich höherer Werte unter Umständen überhaupt nicht erst erworben worden. Hinsichtlich des Zustandes des Fahrzeuges in Punkto Beschleunigung, Verbrauch, etc., ist aber unbedingt schon aus Beweissicherungsgründen zu einer Dokumentation zu raten. So kann ein Leistungstest (Verbrauch, Drehmoment, etc.) zwar jederzeit durch die entsprechenden Stellen von ADAC, TÜV, DEKRA, etc., durchgeführt werden. Die Kosten hierfür müssen die Geschädigten jedoch zunächst vorstrecken. Auch ist nicht zu vergessen, dass es sich - sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen - bei einem selbst eingeholtem Gutachten lediglich um ein sogenanntes Privatgutachten handelt. Allerdings gibt es auch noch einen anderen Weg: Gerade mit anwaltlicher Unterstützung kann unter Umständen auch ein Weg gewählt werden in welchem im Rahmen eines sogenannten Beweissicherungsverfahrens die Kosten der Leistungsmessung die Rechtsschutzversicherung der betroffenen Geschädigten übernimmt. Hierbei muss der Geschädigte - im Gegensatz zu einem Gutachten im Rahmen einer Klage - meist noch nicht einmal selbst bei Gericht erscheinen. Zusätzlich liegt dann auch nicht nur ein bloßes Privatgutachten sondern ein gerichtliches Gutachten vor, da ein auf Kosten der Rechtsschutzversicherung über das Gericht im sogenanntem Beweissicherungsverfahren eingeholte Gutachten einem Gutachten im Rahmen einer "normalen Klage" gleichgestellt ist. Ebenso ist allen Betroffenen zu raten die Frage nach der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung nicht selbst zu klären, sondern dies kostenfrei einem in dieser Frage versierten Anwalt zu überlassen. Aus unserer täglichen Praxis müssen wir diesbetreffend leider mitteilen, dass die Versicherer bei direkten Anfragen seitens der Mandantschaft oftmals keine Deckungszusage erteilen. Da “Recht haben” und “Recht bekommen” oft verschiedene Wege gehen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Schadensersatz für Anleger und Aktionäre Aufgrund der durch VW bereits zugestanden Abgasmanipulationen hat sich der Börsenwert seit Bekanntwerden um mehrere Milliarden Euro verringert. Nach den im Rahmen der Berichterstattung bereits bekannt gewordenen Abläufe, machte die amerikanische Umweltbehörde EPA die VW AG bereits im Mai 2014 auf das abweichende Emissionsverhalten aufmerksam. Aus der uns vorliegenden Stellungnahme zu der EPA vom 18.09.2015 geht hervor, dass VW zum einen seit mindestens Mai 2014 positive Kenntnis der Problematik hatte, und zum anderen das abweichende Abgasverhalten als möglicherweise auf verschiedene technische Abläufe und unerwartete Einflüsse während des Betriebs schob (”…could be attributed to various technical issues and unexpected in-use conditions.”) Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann eine Verletzung der Veröffentlichungspflicht nach deutschem Wertpapierhandelsgesetzes ( §37 b WpHG ) vorliegen, die geeignet ist Schadensersatzansprüche auszulösen. Geltend gemacht werden kann die Rückabwicklung des Aktienkaufs oder der Wertverlust aufgrund des Kurseinbruchs (sog. Kursdifferenzschaden). Dies gilt einerseits für VW-Aktionäre, andererseits aber auch für alle sonstigen Anleger wie Inhaber von Anleihen, Optionsscheinen oder anderen Zertifikaten der VW AG. Ebenso für alle Werte in denen VW Werte anteilig berücksichtigt sind. Aussichtsreich können besonders Ansprüche nach § 37 b WpHG von Anlegern sein, deren Erwerb nach Mai 2014 stattfand und deren Inhaberschaft zum 21.09.2015 noch andauerte. Aber selbst wenn die Aktien bzw. Wertpapiere inzwischen verkauft worden sein sollten, so ist ein Schadensersatzanspruch nicht generell ausgeschlossen. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
VW verklagen ?
Schadensersatz & mehr
§
§
Getreu unserer Geschäftsphilosphie bieten wir unseren Mandanten einen umfassenden Service an. Auch dann, wenn deren Lebensumstände aufgrund von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc. oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung bzw. Vereinbarung eine entsprechende Sachbearbeitung ausserhalb unserer Kernzeiten erfordern. So nehmen wir nach Absprache Termine zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich auch bei unseren Mandanten vor Ort. National ebenso wie international. Wir unterbreiten gerne kostenfrei ein individuelles Angebot und holen ebenso gerne kostenfrei und unverbindlich eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein. Sie können sich danach in Ruhe für eine Beauftragung entscheiden.
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„DIESELGATE: Der VW Abgasskandal kann Ansprüche von

Käufern, Anlegern und

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Worauf müssen Sie

achten ?

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haben Sie ?

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Schadensersatz ?

Stand 06.06.2016 (RA Porkert) Z w i s c h e n z e i t l i c h kursieren in den Medien unter Berufung auf eigens in Auftrag gegebene Feldtests S c h w e i z e r Prüfingenieure sowie Interviews von Lehrbeauftragten der Aschaffenburger Hochschule Bericht dahingehend, dass eine Vielzahl von Herstellern die Ausnahmevorschrift in einer europarechtlichen Vorschriften zur Regel machen (so zum Regel-Ausnahme Verhältnis der Frankfurter Juraprofessor Hermes). So gibt es europarechtlich die Möglichkeit die Abgasgrenzwerte ausnahmsweise dann zu überschreiten, wenn dies zum Schutz des Motors notwendig ist. Offenbar versuchen die Hersteller absurderweise diese Ausnahme zur Regel zu erheben und möchten so das zigfache des Regelwertes beschönigen. Aus unserer Sicht ist dies rechtsmißbräuchlich und stellt einen Umgehungsversuch dar. Laut einer Meldung des Spiegels vom 11.02.2016 (abrufbar unter h t t p : / / w w w . s p i e g e l . d e / a u t o / a k t u e l l / v o l k s w a g e n - p r o t o k o l l - d e s - v w - r u e c k r u f s - t e i l - 7 - a-1076355.html ) will VW seine Rückrufaktion zunächst mit eher seltener verkauften Fahrzeugen starten. Dabei ist der vorgenannte Artikel nebst entsprechender - angeblicher - Userkommentare schon deswegen lesenswert, da man beinahe den Eindruck gewinnen kann, als ob VW über behauptete User Antworten bereitstellte, um die eigenen Verfehlungen herunterzuspielen. Aber dies wird wohl bloße Spekulation bleiben müsse. Dass jedoch die Führungsriege bei VW den Abgasskandal noch nicht ernst genug nehmen ist jedoch daran zu erkennen, dass diese noch im April 2016 ernsthaft über das ob und wie einer Verteilung von vorgesehenen Boni in Höhe von 70 Millionen streiten. Wichtiger wäre wohl das Geld für die Nach- und Umrüstungen bereit zu stellen. Wie gehabt sollen dabei grundsätzlich zwei Lösungen zum Einsatz kommen: Entweder wird die manipulierte Software lediglich durch eine neue Software aktualisiert und/oder es wird zusätzlich ein sogenannter Strömungstransformator eingebaut. Ob hierbei wirklich das Problem behoben wird oder VW die Fahrzeuge lediglich "verschlimmbessert" werden ist dabei durchaus fraglich. Zu Recht haben nämlich zuvor Experten den Erfolg dieser Lösungen bezweifelt und nicht nur einen Mehrverbrauch / Leistungsverlust befürchtet, sondern auch offen die Frage gestellt, warum insbesondere der Strömungstransformator nicht von Anfang an in den entsprechenden Modellen verbaut wurde, wenn dieser angeblich nur ein paar Euro kosten soll ? Auch verwundert das jetzige Vorgehen, da entsprechend dem Beitrag des Fernsehsenders RTL in der Sendung "RTL Aktuell" vom 05.02.2015 im Zusammenhang mit der Aufklärung der Abgasmanipulation durch Volkswagen noch derart viele Fragen offen gewesen sein sollen, dass die ursprünglich für März/April 2016 geplante Aktionärsversmmlung verschoben werden musste. Das Ganze Ausmaß war daher wohl wenige Tage zuvor noch nicht einmal absehbar. Wir von der Kanzlei PORKERT Rechtsanwälte unterstützen deswegen Sie als Geschädigte des VW Abgasskandals (sog. ”Dieselgate”) bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Hierzu zählen Kfz-Käufer der Marken VW, Audi, Skoda und Seat sowie Aktionäre, Anleger und aller Voraussicht nach in naher Zukunft auch Arbeitnehmer, deren Stellen im Rahmen von Kosteneinsparungen abgebaut werden. Ebenso Händler, die z.B. im Rahmen rückabgewickelter Kaufverträge Regreß an Volkswagen nehmen. Schadensersatzansprüche für Fahrzeugkäufer. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Bereits aus der Mitteilung vom 23.11.2015 der Redaktion beck-aktuell des juristischen Fachverlages C.H.BECK für Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, ergab sich, dass auch die Staatsanwaltschaft in Deutschland wegen Betrugsverdachts ermittelt. Auf den Internetseiten der Hersteller VW-Fahrgestellnummer-prüfen, Audi- Fahrgestellnummer-prüfen , Skoda-Fahrgestellnummer-prüfen und Seat- Fahrgestellnummer-prüfen können Sie direkt erfahren, ob Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist. Sollte dies der Fall sein, weicht die tatsächliche Beschaffenheit Ihres Fahrzeugs von den öffentlichen Angaben des Herstellers oder Verkäufers ab, so dass voraussichtlich ein sogenannter Sachmangel im Sinne von § 434 BGB vorliegt. Hierdurch werden die Mängelrechte des Käufers wie das Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und auch Schadensersatz ausgelöst. § 434 BGB lautet: “§ 434 Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.” Das bedeutet Ihnen ist bereits ein ersatzfähiger Schaden entstanden. Mögliche Positionen sind etwa ein überhöhter Einkaufspreis, ein erhöhter Spritverbrauch, ein niedrigerer Zeitwert oder auch ein geringerer Wiederkaufswert. Ein Bericht des Magazins Focus vom 16.10.2015 verweist auf eine Untersuchung des US-Verbrauchermagazins "Consumer Reports", bei der die manipulierte Software in einem VW-Jetta deaktiviert wurde. Die Untersuchung ergab, dass der Wagen durch die Deaktivierung 0,4 Liter mehr pro 100km verbrauchte und um 0,6 Sekunden langsamer auf knapp 100 Stundenkilometer beschleunigte. Daneben wird Ihnen auch ein zukünftiger Schaden entstehen, da es z.B. nicht unwahrscheinlich ist, dass das Finanzamt aufgrund anderer steuerlicher Eingruppierung Ihres Fahrzeuges hinsichtlich der Schadstoffklasse auch an Sie Nachforderungen stellen wird. Hiergegen können wir ebenfalls für Sie eine Klage auf Feststellung bzw. Leistung einreichen und so davor bewahren, dass Sie die Nachzahlungen selbst tragen müssen. Selbstverständlich versuchen wir davor aber die Angelegenheit mit VW aussergerichtlich zu klären. Auch bei der aktuell von VW und den anderen Herstellern in Aussicht gestellten Nachbesserung gilt es, die Rechte des Käufers zu beachten und schnell zu handeln, da nach 2 bzw. 3 Jahren ab Kauf bereits die Verjährung drohen kann. Das bedeutet, dass alle Rechte der Kunden dann abgeschnitten sind. In Einzelfällen kann dieser Zeitraum aber auch bis zu 10 Jahre betragen. Grundsätzlich beschränkt sich dabei der Nacherfüllungsanspruch auf die Herstellung eines mangelfreien Zustands. Bei Verschulden, und hiervon ist in Fällen einer fehlerhaften, werbenden Beschreibung auszugehen, besteht auch ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, und wenn ein solches nicht zur Verfügung gestellt wird, auf den sog. Nutzungsausfallschaden. Das heißt, der Schaden, der aufgrund der unterbleibenden Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs während der Nachbesserung entsteht. Dies sind je nach Eingruppierung des betroffenen Fahrzeugs zwischen 29 und 119 pro Tag. Sollte allerdings durch die anstehende Nachbesserung die Motorleistung, die Beschleunigung, die Höchstgeschwindigkeit sinken oder der Kraftstoffverbrauch steigen, so ist auch eine direkte Rückabwicklung denkbar. Hierbei kommt es auch maßgeblich auf die damalige Kaufmotivation an. War z.B. der angegebene geringe Emissionswert ausschlaggebend, so wäre das Fahrzeug in Kenntnis tatsächlich höherer Werte unter Umständen überhaupt nicht erst erworben worden. Hinsichtlich des Zustandes des Fahrzeuges in Punkto Beschleunigung, Verbrauch, etc., ist aber unbedingt schon aus Beweissicherungsgründen zu einer Dokumentation zu raten. So kann ein Leistungstest (Verbrauch, Drehmoment, etc.) zwar jederzeit durch die entsprechenden Stellen von ADAC, TÜV, DEKRA, etc., durchgeführt werden. Die Kosten hierfür müssen die Geschädigten jedoch zunächst vorstrecken. Auch ist nicht zu vergessen, dass es sich - sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen - bei einem selbst eingeholtem Gutachten lediglich um ein sogenanntes Privatgutachten handelt. Allerdings gibt es auch noch einen anderen Weg: Gerade mit anwaltlicher Unterstützung kann unter Umständen auch ein Weg gewählt werden in welchem im Rahmen eines sogenannten Beweissicherungsverfahrens die Kosten der Leistungsmessung die Rechtsschutzversicherung der betroffenen Geschädigten übernimmt. Hierbei muss der Geschädigte - im Gegensatz zu einem Gutachten im Rahmen einer Klage - meist noch nicht einmal selbst bei Gericht erscheinen. Zusätzlich liegt dann auch nicht nur ein bloßes Privatgutachten sondern ein gerichtliches Gutachten vor, da ein auf Kosten der Rechtsschutzversicherung über das Gericht im sogenanntem Beweissicherungsverfahren eingeholte Gutachten einem Gutachten im Rahmen einer "normalen Klage" gleichgestellt ist. Ebenso ist allen Betroffenen zu raten die Frage nach der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung nicht selbst zu klären, sondern dies kostenfrei einem in dieser Frage versierten Anwalt zu überlassen. Aus unserer täglichen Praxis müssen wir diesbetreffend leider mitteilen, dass die Versicherer bei direkten Anfragen seitens der Mandantschaft oftmals keine Deckungszusage erteilen. Da “Recht haben” und “Recht bekommen” oft verschiedene Wege gehen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Schadensersatz für Anleger und Aktionäre Aufgrund der durch VW bereits zugestanden Abgasmanipulationen hat sich der Börsenwert seit Bekanntwerden um mehrere Milliarden Euro verringert. Nach den im Rahmen der Berichterstattung bereits bekannt gewordenen Abläufe, machte die amerikanische Umweltbehörde EPA die VW AG bereits im Mai 2014 auf das abweichende Emissionsverhalten aufmerksam. Aus der uns vorliegenden Stellungnahme zu der EPA vom 18.09.2015 geht hervor, dass VW zum einen seit mindestens Mai 2014 positive Kenntnis der Problematik hatte, und zum anderen das abweichende Abgasverhalten als möglicherweise auf verschiedene technische Abläufe und unerwartete Einflüsse während des Betriebs schob (”…could be attributed to various technical issues and unexpected in-use conditions.”) Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann eine Verletzung der Veröffentlichungspflicht nach deutschem Wertpapierhandelsgesetzes ( §37 b WpHG ) vorliegen, die geeignet ist Schadensersatzansprüche auszulösen. Geltend gemacht werden kann die Rückabwicklung des Aktienkaufs oder der Wertverlust aufgrund des Kurseinbruchs (sog. Kursdifferenzschaden). Dies gilt einerseits für VW-Aktionäre, andererseits aber auch für alle sonstigen Anleger wie Inhaber von Anleihen, Optionsscheinen oder anderen Zertifikaten der VW AG. Ebenso für alle Werte in denen VW Werte anteilig berücksichtigt sind. Aussichtsreich können besonders Ansprüche nach § 37 b WpHG von Anlegern sein, deren Erwerb nach Mai 2014 stattfand und deren Inhaberschaft zum 21.09.2015 noch andauerte. Aber selbst wenn die Aktien bzw. Wertpapiere inzwischen verkauft worden sein sollten, so ist ein Schadensersatzanspruch nicht generell ausgeschlossen. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
VW verklagen ?
Schadensersatz & mehr
Getreu unserer Geschäftsphilosphie bieten wir unseren Mandanten einen umfassenden Service an. Auch dann, wenn deren Lebensumstände aufgrund von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc. oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung bzw. Vereinbarung eine entsprechende Sachbearbeitung ausserhalb unserer Kernzeiten erfordern. So nehmen wir nach Absprache Termine zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich auch bei unseren Mandanten vor Ort. National ebenso wie international. Wir unterbreiten gerne kostenfrei ein individuelles Angebot und holen ebenso gerne kostenfrei und unverbindlich eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein. Sie können sich danach in Ruhe für eine Beauftragung entscheiden.
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