„Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten ?
Hier finden Sie Antworten“
Egal
ob
von
einem
der
bekannten
Abmahnkanzleien
oder
von
Vereinigungen
wie
der
Wettbewerbszentrale:
Eine
Unterlassungserklärung
zu
erhalten
ist
auch
für
erfahrene
Unternehmer
immer
ein
schwerer Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren
und
keinerlei
Schreiben
selbst
zu
verfassen.
Bereits
hierbei
werden
oft
Fehler
durch
unrichtige
Formulierungen oder durch falsche Informationen aus Foren, Presseberichten, etc., gemacht.
Was nun?
Wir
haben
Erfahrung
mit
der
Vertretung
bei
wettbewerbsrechtlichen
Abmahnungen
samt
Unterlassungserklärung
können
auf eine Vielzahl bearbeiteter Fälle zurückblicken.
Oftmals zögern Mandanten mit der Beauftragung von Rechtsanwälten, da Vertretungen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher
Fragestellungen nicht rechtsschutzversichert sind und unterschreiben vorschnell die Unterlassungserklärung sowie zahlen die etwaig
überhöhen Anwaltskosten.
Selbst
bei
klaren
Verstößen
gegen
das
UWG
kann
sich
aber
eine
anwaltliche
Beurteilung
schon
deswegen
lohnen,
da
im
Rahmen
von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Umfang der Unterlassung meist zu weit gefasst ist.
Ebenso
ist
häufig
die
Höhe
der
für
eine
künftige
Zuwiderhandlung
über
die
Unterlassungserklärung
bestimmten
Vertragsstrafe
von
den gegnerischen Anwälten so formuliert, dass diese leicht eine exorbiatnte Höhe annehmen könnte.
Hier
helfen
wir
gerne
allen
unseren
Mandanten
durch
unsere
Dienstleistungen
und
bieten
gerade
denjenigen
wertvolle
Unterstützung
welche
sich
nicht
selbst
in
der
gebotenen
Tiefe
in
die
Rechtsmaterie
einarbeiten
wollen.
Eine
vorschnelle
Unterschrift
kann
unter
Umstände
das
Ende
der
Zukunft
eines
Unternehmens
bedeuten.
Wir
prüfen
Ihre
Marketingmaßnahme und helfen auch bei der Planung und Umsetzung neuer Marketinginstrumente.
Wir übernehmen u.a. die Auseinandersetzung mit der Gegenseite für Sie und kümmern uns um die Fristenkontrolle.
weitere Fragen:
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
Wettbewerbsrecht - Abmahnung
Rechtsgebiete
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BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST unseren Hinweis :
Die zivilrechtliche Wirkung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung samt
Unterlassungserklärung wird häufig verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell
abgegeben. Den meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst, dass die
Unterlassungserklärung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem
Abgemahnten darstellt und notfalls auch eingeklagt werden kann. Um keine unnötigen
Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich daher beraten lassen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte rät:
Die zivilrechtliche Wirkung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung samt Unterlassungserklärung wird häufig
verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell abgegeben. Den meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst,
dass die Unterlassungserklärung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten darstellt
und notfalls auch eingeklagt werden kann.
Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich daher beraten lassen.
Teilweiseist ist dabei schon bei der Beurteilung der Gegner Vorsicht geboten und Erfahrung gefragt: Inzwischen gibt es im
Abmahnungsdschungel sogar Trittbrettfahrer die z.B. sog. Fake- Abmahnungen per E-Mail verschicken ohne tatsächlich
abmahnungserechtigte Unternehmen zu vertreten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.