„Kündigung erhalten + Betrieb insolvent ?
Hier finden Sie Antworten“
Egal ob vom Insolvenzverwalter oder vom
alten Arbeitgeber: Eine Kündigung zu
erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer
immer ein schwerer Schock. In dieser
Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu
bewahren.
Was nun? Wir haben Erfahrung mit der
Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im
Rahmen von Großinsolvenzen wie von
Schlecker, Praktiker, Maxbahr, etc.
Die häufigsten Problemschwerpunkte sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe
zu bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz übliches
Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte
Darlegungs- und Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen. In Falle
einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der
Insolvenzverwalter ist da mehr in der Pflicht.
Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
bestehen und gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen Rechte und können sich
wehren. Eben auch bei der Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des Kündigungsschutzgesetzes. Der
Kündigungsschutz besteht fort, nur die Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei Wochen nach
Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Kostet das was ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
ARBEITSRECHT & INSOLVENZ
Rechtsgebiete
§
§
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und
Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung verkannt
und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines Arbeitslosengeldanspruchs durch die
Bundesagentur für Arbeit: Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich
innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier:
Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
„Kündigung erhalten + Betrieb insolvent ?
Hier finden Sie Antworten“
Egal ob vom Insolvenzverwalter oder
vom alten Arbeitgeber: Eine
Kündigung zu erhalten ist für die
meisten Arbeitnehmer immer ein
schwerer Schock. In dieser Situation
ist es vor allem wichtig Ruhe zu
bewahren.
Was nun? Wir haben Erfahrung mit
der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im Rahmen von Großinsolvenzen wie
von Schlecker, Praktiker, Maxbahr, etc.
Die häufigsten Problemschwerpunkte sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur
melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
gerichtlich
geltend
gemacht
oder
vom
Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen
Sie
diese
Meldung,
erhalten
Sie
in
der
Regel
in
den
ersten
Monaten
Ihrer
Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schock. In
dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Akzeptieren Sie die
Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz
übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten
sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und Beweislast.
Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und
beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe
gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Insolvenzverwalter ist da mehr in
der Pflicht.
Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist,
keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und gerade Sie gekündigt
werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen
haben Sie die gleichen Rechte und können sich wehren. Eben auch bei der
Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des
Kündigungsschutzgesetzes. Der Kündigungsschutz besteht fort, nur die
Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei
Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem
Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU
Meldungen abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Kostet das
was ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres
Anliegens.
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BEACHTEN SIE UNBEDINGT
ZUERST den Hinweis von
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LL.M.Eur. von PORKERT
Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich
werden häufig die Folgen einer
Kündigung verkannt und der
Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten
seines Arbeitslosengeldanspruchs
durch die Bundesagentur für Arbeit:
Um keine unnötigen Nachteile zu
erhalten, sollten Sie sich innerhalb
von drei Tagen arbeitslos melden.
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zur Verfügung.