„Kündigung erhalten ? Hier finden Sie Antworten“

Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten. Wir kennen daher alle Seiten. Dabei sind Kündigungen meist durch Zielkonflikte der Arbeitsvertragsparteien gekennzeichnet: Der Arbeitgeber sieht sich in der Verfolgung seiner unternehmerischen Ziele u.a. durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes beschränkt. Der Arbeitnehmer hingegen hat ein vitales Eigeninteresse seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Rechtlich werden dabei die Interessen des Arbeitgeber u.a. durch das Grundrecht der Berufsfreiheit gem. Art. 12 I GG sowie der Schutz des Eigentums gem. Art. 14 I GG geschützt. Zugunsten des Arbeitnehmers wirkt hingegen z.B. das Sozialstaatsgebot gem. Art. 20 I, 28 I GG .Hinweise zur Kündigung bei Insovenz finden Sie HIER. Die häufigsten Problemschwerpunkte sind: Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ? Gem. § 38 Abs.1 SGB III sind Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog. Sperrfrist ). Was ist eine Kündigung ? Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Sie zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Arbeitgeber ist da mehr in der Pflicht. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss er genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und warum gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen Rechte und können sich wehren: Eine Kündigung darf im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes immer dann ausgesprochen werden, wenn betriebs- personen- oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe vorliegen So eben auch bei der Änderungskündigung: Sie können binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Werden gar einzelne Betriebe oder Betriebsteile an einen anderen Unternehmer veräußert, so entfällt der Arbeitsplatz nicht und darf sogar grundsätzlich nicht wegen eines Betriebsübergangs gekündigt werden. weitere Fragen: Was kann ich gegen eine Kündigung machen ? Was ist ein Aufhebungsvertrag ? Wie bekomme ich ein Zeugnis ? Wie bekomme ich eine Abfindung ? Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ? Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ? Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
ARBEITSRECHT
Kündigung
§
§
Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier: Arbeitslosmeldung Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN

„Kündigung erhalten ? Hier finden Sie Antworten“

Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten. Wir kennen daher alle Seiten. Dabei sind Kündigungen meist durch Zielkonflikte der Arbeitsvertragsparteien gekennzeichnet: Der Arbeitgeber sieht sich in der Verfolgung seiner unternehmerischen Ziele u.a. durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes beschränkt. Der Arbeitnehmer hingegen hat ein vitales Eigeninteresse seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Rechtlich werden dabei die Interessen des Arbeitgeber u.a. durch das Grundrecht der Berufsfreiheit gem. Art. 12 I GG sowie der Schutz des Eigentums gem. Art. 14 I GG geschützt. Zugunsten des Arbeitnehmers wirkt hingegen z.B. das Sozialstaatsgebot gem. Art. 20 I, 28 I GG .Hinweise zur Kündigung bei Insovenz finden Sie HIER. Die häufigsten Problemschwerpunkte sind: Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ? Gem. § 38 Abs.1 SGB III sind Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog. Sperrfrist ). Was ist eine Kündigung ? Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Sie zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Arbeitgeber ist da mehr in der Pflicht. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss er genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und warum gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen Rechte und können sich wehren: Eine Kündigung darf im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes immer dann ausgesprochen werden, wenn betriebs- personen- oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe vorliegen So eben auch bei der Änderungskündigung: Sie können binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Werden gar einzelne Betriebe oder Betriebsteile an einen anderen Unternehmer veräußert, so entfällt der Arbeitsplatz nicht und darf sogar grundsätzlich nicht wegen eines Betriebsübergangs gekündigt werden. weitere Fragen: Was kann ich gegen eine Kündigung machen ? Was ist ein Aufhebungsvertrag ? Wie bekomme ich ein Zeugnis ? Wie bekomme ich eine Abfindung ? Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ? Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ? Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
ARBEITSRECHT
Kündigung
Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier: Arbeitslosmeldung Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN